Versicherungs-Deckungsbereich für die Zollversicherung
die Zollkennzeichen Versicherungen bzw. die Ausfuhrkennzeichen Versicherungen
Exportkennzeichen-Versicherungen auch Transitkennzeichen Versicherung genannt, erhalten Sie für die Überführung in das Ausland.
Grundsätzlich ist die Zollversicherung für alle Fahrzeugarten (Pkw, Pkw-Kombi, Lieferwagen, Lkw, Anhänger, Auflieger, Wohnwagen, Omnibus, Sattelzug, Tieflader, Abschleppfahrzeuge, Krankenwagen, Wohnmobile, Motorräder, Traktoren usw.) gültig, die Prämien unterscheiden sich jedoch nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp (siehe Haftplichtversicherung).
Der internationale Zulassungsschein ist maximal 365 Tagen in allen Ländern
der Welt gültig. Die Zollversicherung von Kraftfahrzeugen ist in nachstehenden
Ländern, jedoch nur zusammen mit einer grünen Internationalen Versicherungskarte
(IVK) gültig.
Der von uns ausgewiesene Versicherungsschutz deckt nur die auf der grünen
internationalen Versicherungskarte ausgewiesenen und nicht gestrichenen Länder:
Für Länder die auf der grünen Karte nicht genannt oder gestrichen sind muss eine separate Versicherung meist bei Einreise in das betreffende Land abgeschlossen werden.
Zollkennzeichen sind international anerkannte Kennzeichenschilder. Bei Export oder Durchreise in nachstehende Länder, die dem internationalen Abkommen nicht beigetreten sind, müssen Sie jedoch eine zusätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des jeweiligen Staates vor der Einreise abschließen. Diese erhalten Sie normalerweise an der Grenze des jeweiligen Landes.
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Haftungsausschluss
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte
-, Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von
Kfz-Zulassungen, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und
wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die von dem jeweils
betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte
bzw. die einschlägigen Handhabungen der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der
zuständigen Finanzämter, sind bindend.