eVB Informationen Zollversicherung
für das Zollkennzeichen, das Ausfuhrkennzeichen, das Exportkennzeichen bzw. das Transitkennzeichen
Die Zollversicherung ist derzeit noch von dem eVB-Verfahren
ausgenommen. Sie müssen
wie bisher die gelbe Versicherungskarte (3-fach-Satz) als Nachweis
für
die Haftpflichtversicherung in Deutschland und die grüne Versicherungskarte (Internationale
Versicherungskarte - IVK) für das Ausland bei der Kfz Zulassungsstelle
vorlegen. Eine eVB-Nummer ist erst geplant und Sie können dann ebenfalls
kosenlos freigeschalten.
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Haftungsausschluss
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte
-, Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von
Kfz-Zulassungen, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und
wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die von dem jeweils
betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte
bzw. die einschlägigen Handhabungen der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der
zuständigen Finanzämter, sind bindend.