Zulassungsunterlagen für das Zollkennzeichen
die Ausfuhrkennzeichenschilder, die Zollkennzeichenschilder, die Exportkennzeichenschilder bzw. die Transitkennzeichenschilder
Die Zulassung für Zollkennzeichenschilder bekommen Sie in jeder Kfz-Zulassungsstelle in Deutschland. Die Voraussetzungen zur Erlangung eines Zollkennzeichens bei den Zulassungsstellen sind jedoch sehr unterschiedlich:
- Zugelassenes
KFZ
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief (weiß oder grau)
- Kennzeichenschilder
Abgemeldetes KFZ- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und Abmeldebescheinigung
bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
oder
Fahrzeugbrief (grau oder weiß) - Stilllegebescheinigung
- Versicherungsnachweis (Zoll-Doppelkarten
- Zollversicherung)
Versicherungsbescheinigungen für die Zollversicherungen (1 Satz gelb, 3-fach)
Die Internationale Versicherungskarte (IVK) muss nicht vorgelegt werden
- TÜV sowie die ASU (Abgassonderuntersuchung)
Es gibt Zulassungsstellen, bei welchen der TÜV über den gesamten Zulassungszeitraum gültig sein müssen bei Anderen ist die Gültigkeitsdauer nur für den Zeitpunkt der Beantragung Voraussetzung. Einige Zulassungsstellen teilen ein Zollkennzeichen nur dann zu, wenn der TÜV noch mindestens 6 Monate gültig ist! Für die ASU gilt Gleiches, bei vielen Zulassungsstellen spielt sie jedoch überhaupt keine Rolle!
- Vorführpflicht
Einige Zulassungsstellen haben Vorführpflicht. Das bedeutet Ihr Fahrzeug muss zur Identifizierung (es kann jedoch auch bei einer Sichtprüfung des Fahrzeuges zur Verweigerung der Zuteilung zu einem Zollkennzeichen kommen, wenn erhebliche Fahrzeugmängel ersichtlich sind) bei der Kfz-Zulassungsstelle vorgeführt werden.
Die Vorführpflicht kann auch vom Alter des Fahrzeuges abhängig gemacht werden.
- Vollmacht
Wenn Sie nicht persönlich das Kfz bei der Kfz-Zulassungsstelle anmelden, benötigt die vertretungsberechtigte Person eine Vollmacht und muss sich mit Pass oder Personalausweis bei der zuständigen Behörde ausweisen können.
- Internationaler
Fahrzeugschein
Diesen erhalten Sie nur auf Anfrage bei der Kfz-Zulassungsstelle bzw. beim Straßenverkehrsamt und kostet ca. 11,00 €.
Ein internationaler Fahrzeugschein ist erforderlich, wenn Sie mit Ihrem in Deutschland angemeldeten Fahrzeug vorübergehend außerhalb Europas fahren wollen. Der internationale Fahrzeugschein ist ab Ausstellungsdatum 12 Monate bzw. 1 Jahr gültig. Dieser darf nur außerhalb Deutschalnds verwendet werden und hat in Deutschland keine Gültigkeit.
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